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GVL - Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten

Allgemeines über die GVL

Man geht davon aus, daß der ausübende Musiker bei einer Musikaufzeichnung (gerade bei der sogenannten Pop-Musik - GEMA Jargon: U-Musik - bei mir Ü-Musik) einen wichtigen kreativen Anteil am Gesamtkunstwerk haben.

Bei der heute üblichen Praxis im Tonstudio ist das auch leicht verständlich:

Hier ist also der Musiker eigentlich Mitautor oder zumindest Mitarrangeur oder Bearbeiter und hätte für die 1-3% ein Anrecht auf entsprechende GEMA (man könnte ja mal einen Musterprozeß führen)!

Die Mitgliedschaft bei der GVL ist kostenlos und kann formlos beantragt werden.

Nun kriegt man ja üblicherweise ein paar Mark für sein Geschraddel. Dazu läßt man sich eine Künstlerquittung ausstellen. Idealerweise sollte darauf die GEMA-Nummer der Produktion stehen. Falls dem nicht so ist, Autor, Verlag, Titel draufschreiben.

Diese Quittung reicht man bis zum Ende Juni des darauffolgenden Jahres bei der GVL ein und erhält dann je nach Erfolg des Titels noch ein bißchen was dazu.

Ach ja, für die GVL macht auch die GEMA das Inkasso.

Eigene CD - Bandübernahmevertrag

Wenn man eigenen Krempel macht und ihn dann bei einer Plattenfirma unterbringt, bietet es sich an, dass man sich grundsätzlich als Musiker bezahlen lässt.

Bei einem sog. Bandübernahmevertrag in dem pauschal die Produktionskosten und das eigene "Gehalt" bezahlt werden, geht die GVL von einem Gagenanteil (und dafür gibt es dann GVL-Tantiemen) von 51% aus. Das heißt auch da muß man nichts mit Bergen von getürkten Künstlerquittungen drehen.

Wenn es einen guten Grund gibt, warum der Anteil höher sein sollte (Jazz-Produktion, improvisierte Musik, günstige Produktionskosten), dann müßte man im Vertrag die Anteile genau aufschlüsseln.

GVL und Tontechniker

Grundsätzlich gibt es für Tontechniker keine GVL. In Praxi ist das meistens nicht fair, da bei einer modernen Pop-Produktion sowohl ein gewichtiger Anteil am Erfolg von der technischen Seite kommt, als auch der Techniker meist in der Rolle des Produzenten und damit kreativen Mitmachers ist.

Es wurden jedoch bereits mehrere Musterprozesse geführt, die diese Ansicht leider bestätigen.

Wenn man also seinem Tonkutscher was gutes tun will für seine kreative Mitarbeit, so spricht jedoch nichts dagegen ihm z.B. als Tastendrücker eine Künstlerquittung auszustellen. Das entspricht auch oft der Realität, weil die Techniker zumeist auch die MIDI-Programmierung erledigen und dabei eigene Beiträge leisten.

Multimedia-Produktionen / CD-ROM

Achtung: Bei Produktionen für CD-ROMs gibt es keine GVL-Vergütung! Das liegt daran, daß die GVL-Vergütung für die sog. Dritt-Verwertung bezahlt wird (Sendung, öffentliche Wiedergabe, ...).

Bei einer CD-ROM kann man aber sicher davon ausgehen, daß eine öffentliche Wiedergabe der Musik nicht stattfindet.

Die GVL im Internet

Heimhuder Straße 5
20148 Hamburg
Tel.: 040/4 11 70-0
Fax.: 040/4 10 38 66

==> www.gvl.de

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